Ärztliche Verantwortung

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Die interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen gewinnt laufend an Bedeutung. Wie steht es dabei um die Verantwortung für den Patienten? Und wie weit reicht die ärztliche Haftung? Diese Fragen klärt ein Rechtsgutachten, das im Auftrag der SAMW erstellt wurde.

Fortschritte in der Medizin, neue Berufsbilder und Finanzierungsmodelle, Kostendruck – diese Faktoren beeinflussen die Zusammenarbeit von Gesundheitsfachleuten. Wie sehen konkrete Arbeitssituationen aus? Wie sind Prozesse, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten geregelt? Die Charta «Interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen» (2014, aktualisiert 2020) widmet sich diesen Themen.

 

In der öffentlichen Debatte zur Charta wurde die Frage nach der ärztlichen Verantwortung laut: Wie weit reicht diese? Wie ist die Haftung für Handlungen Dritter geregelt? Antworten liefert ein Rechtsgutachten, das die SAMW dem Institut für Gesundheitsrecht an der Universität Neuenburg (IDS) in Auftrag gegeben hatte.

 

Unterschiedliche Bedeutungen von «Verantwortung»

Im Gutachten werden zwei unterschiedliche Bedeutungen von «Verantwortung» geklärt: «Verantwortlich sein» kann heissen, eine Position innezuhaben, die Entscheidungen mit sich bringt. Diese Auffassung von «Verantwortung» ist ein zentraler Bestandteil des ärztlichen Berufsverständnisses. Entscheidend im rechtlichen Kontext ist hingegen die juristische Bedeutung: Hier heisst «verantwortlich sein», für seine eigenen Handlungen einstehen bzw. haften zu müssen. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass grundsätzlich jede Gesundheitsfachperson im Rahmen ihres Tätigkeitsbereichs eine Haftung übernimmt.

 

Status der beruflichen Unabhängigkeit ist entscheidend

Eine Haftung für die Handlungen von Dritten ist abhängig vom Status dieser Drittperson. Das Gutachten unterscheidet drei Stufen: Hilfsperson, Stellvertreter und unabhängiger Beauftragter. Je unabhängiger die Drittperson ist, desto umfassender ist die Haftung, die sie selber übernimmt. Die Charta der SAMW hat auf diese geltende Rechtslage keinen Einfluss. Eben so wenig spielt das ärztliche Verständnis von «Verantwortung» eine Rolle; entscheidend ist die Stellung der Gesundheitsfachkräfte als Hilfsperson, Stellvertreter oder unabhängiger Beauftragter.

 

KONTAKT

lic. phil. Valérie Clerc
Generalsekretärin
Tel. +41 31 306 92 71