Die Zahl der Personen, die ihre Krankenkassenprämie nicht bezahlen, steigt an. Dies führt zu hohen Kostenforderungen an die Kantone, die gesetzlich verpflichtet sind, 85 Prozent der offenen Forderungen für medizinische Leistungen an die Krankenkassen zu bezahlen. Mit dem Ziel, die Zahlungsmoral der Bevölkerung zu verbessern, haben mehrere Kantone sogenannte «schwarze Listen» eingeführt. Hier erfahren Sie, weshalb diese aus ethischer und rechtlicher Sicht heikel sind.
Mehrere Kantone führen sogenannte «schwarze Listen» mit säumigen Prämienzahlenden. Dadurch sind Zehntausende Personen in der Schweiz mit Leistungssperren belegt, das heisst, sie erhalten nur noch medizinische Notfallbehandlungen. Aus sozialethischer Sicht müsste jedoch differenziert werden, ob es sich bei den Säumigen um zahlungsunfähige oder um zahlungsunwillige Personen handelt. Zahlungsunwillige Personen sollten aus Gerechtigkeitsüberlegungen identifiziert und sanktioniert werden. Die Unterscheidung zeigt sich in der Praxis jedoch als schwierig. Ebenso schwierig ist die Definition des Notfallbegriffs; dieser wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausgelegt.
Vor diesem Hintergrund hat die Zentrale Ethikkommission (ZEK) der SAMW Anfang 2020 die Folgen und den erhofften Zweck der Leistungssperren untersucht. Aufgrund ihrer Analysen empfiehlt sie, auf schwarze Listen und Leistungssperren zu verzichten. Insbesondere die folgenden Überlegungen haben zu diesem Schluss geführt:
- Leistungssperren und schwarze Listen sind mit den ethischen Prinzipien der Fürsorge und Gerechtigkeit nicht vereinbar und auch rechtlich nicht haltbar.
- Für Minderjährige gelten die erwähnten ethischen und rechtlichen Bedenken in besonderem Mass; sie sind besonders vulnerabel.
- Dass der Begriff «Notfallbehandlung» kantonal unterschiedlich ausgelegt wird, ist aus ethischer und rechtlicher Sicht ungerecht.
- Schwarze Listen und Leistungssperren können stigmatisierende Auswirkungen haben und verletzen Persönlichkeitsrechte.
- Schwarze Listen sind ein untaugliches Instrument zur Verbesserung der Zahlungsmoral.
- Schwarze Listen eignen sich nicht als soziales Frühwarnsystem.
Die Stellungnahme wurde vor dem Covid-19 bedingten Lockdown verfasst. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlen können, zusätzlich ansteigt, was die Problematik verschärfen wird.
Leistungssperren aufgrund nicht bezahlter Prämien (2020)
Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission (ZEK) der SAMW