Das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (TxG) umschreibt die rechtlichen Voraussetzungen für Organtransplantationen. Zur Feststellung des Todes verweist die Verordnung zum TxG auf die medizin-ethischen Richtlinien der SAMW. Diese Richtlinien werden derzeit überarbeitet, weil nach dem Ja des Stimmvolks zur erweiterten Widerspruchslösung eine neue Gesetzgebung in Kraft treten wird.
In der Frage des Todeskriteriums stützt sich das Gesetz auf die neurologische Definition des Todes, wonach der Mensch tot ist, wenn sämtliche Funktionen seines Hirns, einschliesslich des Hirnstamms, irreversibel bzw. permanent ausgefallen sind. Zur Feststellung des Todes verweist die Verordnung zum Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen auf die Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme» der SAMW. Damit unterstellt der Gesetzgeber nicht die Definition des Todes, jedoch die Bestimmungen, wie dieser lege artis festzustellen ist, dem Stand der medizinischen Wissenschaften.
- Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme (2017) PDF, 5 MB
- Anhang F: Feststellung des Todes und Organspendeprozess PDF, 513 KB
- Anhang G: Vorlagen für Protokolle zur Feststellung des Todes PDF, 533 KB
- Hinweise zur praktischen Umsetzung PDF, 94 KB
Revision der Richtlinien
Nach dem Ja des Stimmvolks zur erweiterten Widerspruchslösung tritt die neue Gesetzgebung voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt werden die SAMW-Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme» revidiert. Dazu hat die Zentrale Ethikkommission (ZEK) eine interprofessionell und interdisziplinär zusammengesetzte Subkommission eingesetzt. Diese hat die notwendigen Änderungen im Hinblick auf den Wechsel zur Widerspruchslösung erarbeitet. Zudem hat sie geprüft, welche weiteren Anpassungen im Richtlinientext aufgrund der Erfahrungen in der Praxis, neuer medizinischer Entwicklungen und vertiefter ethischer Überlegungen angezeigt sind.
Informationen zum Prozess der Ausarbeitung bzw. Überarbeitung von SAMW-Richtlinien finden sich im Dokument «Entstehungsprozess von Richtlinien».
Öffentliche Vernehmlassung
Im Mai 2023 hat die Subkommission ihre Arbeiten gestartet. Im Sommer 2024 wurde der Textentwurf einer Expertenvernehmlassung unterzogen. Nun ist der revidierte Richtlinientext bereit für die öffentliche Vernehmlassung.
Vom 16. Juni bis zum 19. September 2025 sind alle interessierten Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen eingeladen, den Text zu prüfen und Rückmeldungen zu den Neuerungen zu geben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und bei der Ausarbeitung der definitiven Fassung berücksichtigt.
Zusammensetzung der Subkommission
Dr. med. Mathias Nebiker, Aarau, Vorsitz, Intensivmedizin
lic. theol., Dipl.-Biol. Sibylle Ackermann, SAMW, ex officio, Ethik
PD Dr. med. Vanessa Banz, Bern, Viszerale und Transplantationschirurgie
Natascha Böhmer, Zürich, Spendekoordination/Intensivpflege
Prof. Dr. med. Barbara Brotschi Aufdenblatten, Winterthur, Intensivmedizin/Pädiatrie
Dr. med. Christian Brunner, Luzern, Intensivmedizin
Prof. Dr. med. Miodrag Filipovic, St. Gallen, SAMW-Vorstandsmitglied, Intensivmedizin
lic. phil. Sibylle Glauser, Bern, Psychologie
Dr. med. Antje Heise, Thun, Mitglied ZEK, Intensivmedizin
Prof. Dr. med. Samia Hurst, Genève, Ethik
Angelika Lehmann, Basel, Intensivpflege
Prof. Dr. med. Paolo Merlani, Lugano, Intensivmedizin (bis November 2023)
Dr. med. Tanja Michel-Dillier, Sachseln, Angehörigen-Vertretung
Dr. iur. Veronika Moser, Vertretung Bund, Recht (Beisitz)
Dr. med. Jan Novy, Lausanne, Neurologie
Dr. phil. nat. Susanne Nyfeler, Vertretung Bund, Projektleitung Widerspruchslösung (Beisitz)
Dr. iur. Dario Picecchi, Luzern, Recht
Prof. Dr. med. Hervé Quintard, Genève, Intensivmedizin/Neuroreanimation
Valentina Rinaldi, Lugano, Intensivpflege (ab November 2023)
Dr. med. Marco Rusca, Lausanne, Intensivmedizin
Prof. Dr. med. Werner Z’Graggen, Bern, Neurologie
FAQ zur Einführung der Widerspruchslösung
Die FAQ-Seite stellt die häufigsten Fragen zur Widerspruchs- und Zustimmungslösung zusammen und klärt weitere Fragen zur Transplantationsmedizin. FAQ Transplantationsmedizin.