Postmortale Organspende: Feststellung des Todes

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Das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (TxG) umschreibt die rechtlichen Voraussetzungen für Organtransplantationen. Zur Feststellung des Todes verweist die Verordnung zum TxG auf die medizin-ethischen Richtlinien der SAMW. Diese Richtlinien werden derzeit überarbeitet, weil nach dem Ja des Stimmvolks zur erweiterten Widerspruchslösung eine neue Gesetzgebung in Kraft treten wird.

In der Frage des Todeskriteriums stützt sich das Gesetz auf die neurologische Definition des Todes, wonach der Mensch tot ist, wenn sämtliche Funktionen seines Hirns, einschliesslich des Hirnstamms, irreversibel bzw. permanent ausgefallen sind. Zur Feststellung des Todes verweist die Verordnung zum Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen auf die Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme» der SAMW. Damit unterstellt der Gesetzgeber nicht die Definition des Todes, jedoch die Bestimmungen, wie dieser lege artis festzustellen ist, dem Stand der medizinischen Wissenschaften.

 

Revision der Richtlinien

Nach dem Ja des Stimmvolks zur erweiterten Widerspruchslösung tritt die neue Gesetzgebung voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt werden die SAMW-Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme» revidiert. Dazu hat die Zentrale Ethikkommission (ZEK) eine interprofessionell und interdisziplinär zusammengesetzte Subkommission eingesetzt. Diese hat die notwendigen Änderungen im Hinblick auf den Wechsel zur Widerspruchslösung erarbeitet. Zudem hat sie geprüft, welche weiteren Anpassungen im Richtlinientext aufgrund der Erfahrungen in der Praxis, neuer medizinischer Entwicklungen und vertiefter ethischer Überlegungen angezeigt sind.

 

Informationen zum Prozess der Ausarbeitung bzw. Überarbeitung von SAMW-Richtlinien finden sich im Dokument «Entstehungsprozess von Richtlinien».

 

Öffentliche Vernehmlassung

Im Mai 2023 hat die Subkommission ihre Arbeiten gestartet. Im Sommer 2024 wurde der Textentwurf einer Expertenvernehmlassung unterzogen. Nun ist der revidierte Richtlinientext bereit für die öffentliche Vernehmlassung.

 

Vom 16. Juni bis zum 19. September 2025 sind alle interessierten Institutionen, Organisationen und Einzelpersonen eingeladen, den Text zu prüfen und Rückmeldungen zu den Neuerungen zu geben. Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und bei der Ausarbeitung der definitiven Fassung berücksichtigt.

 

Stellungnahmen bitte bis spätestens 19. September 2025 per Formular einreichen an ethics@samw.ch.

 

 

Zusammensetzung der Subkommission

Dr. med. Mathias Nebiker, Aarau, Vorsitz, Intensivmedizin

lic. theol., Dipl.-Biol. Sibylle Ackermann, SAMW, ex officio, Ethik

PD Dr. med. Vanessa Banz, Bern, Viszerale und Transplantationschirurgie

Natascha Böhmer, Zürich, Spendekoordination/Intensivpflege

Prof. Dr. med. Barbara Brotschi Aufdenblatten, Winterthur, Intensivmedizin/Pädiatrie

Dr. med. Christian Brunner, Luzern, Intensivmedizin

Prof. Dr. med. Miodrag Filipovic, St. Gallen, SAMW-Vorstandsmitglied, Intensivmedizin

lic. phil. Sibylle Glauser, Bern, Psychologie

Dr. med. Antje Heise, Thun, Mitglied ZEK, Intensivmedizin

Prof. Dr. med. Samia Hurst, Genève, Ethik

Angelika Lehmann, Basel, Intensivpflege

Prof. Dr. med. Paolo Merlani, Lugano, Intensivmedizin (bis November 2023)

Dr. med. Tanja Michel-Dillier, Sachseln, Angehörigen-Vertretung

Dr. iur. Veronika Moser, Vertretung Bund, Recht (Beisitz)

Dr. med. Jan Novy, Lausanne, Neurologie

Dr. phil. nat. Susanne Nyfeler, Vertretung Bund, Projektleitung Widerspruchslösung (Beisitz)

Dr. iur. Dario Picecchi, Luzern, Recht

Prof. Dr. med. Hervé Quintard, Genève, Intensivmedizin/Neuroreanimation

Valentina Rinaldi, Lugano, Intensivpflege (ab November 2023)

Dr. med. Marco Rusca, Lausanne, Intensivmedizin

Prof. Dr. med. Werner Z’Graggen, Bern, Neurologie

 

 

FAQ zur Einführung der Widerspruchslösung

Die FAQ-Seite stellt die häufigsten Fragen zur Widerspruchs- und Zustimmungslösung zusammen und klärt weitere Fragen zur Transplantationsmedizin. FAQ Transplantationsmedizin.

 

 

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lic. theol., Dipl.-Biol. Sibylle Ackermann
Leiterin Ressort Ethik
Tel. +41 31 306 92 73