Zwangsmassnahmen in der Medizin

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Als Zwang gilt jede Massnahme, die gegen den selbstbestimmten Willen oder den Widerstand eines Patienten durchgeführt wird. In der medizinischen Praxis kann Zwang eine Vielfalt von Erscheinungsformen annehmen, deren ethische und rechtliche Bewertung von «geboten» bis «völlig inakzeptabel» variiert.

Die medizinische Ethik hat in den letzten Jahrzehnten die Autonomie von Patienten ins Zentrum gestellt, was breite Anerkennung findet. Gleichwohl kann zwischen Entscheidungen von Patienten einerseits und medizinisch indizierten Massnahmen andererseits eine Spannung bestehen. In einer Notfallsituation – etwa bei einem schweren Erregungszustand oder einem postoperativen Delir – und bei (vorübergehender) Urteilsunfähigkeit der erkrankten Person stellt sich rasch die Frage nach dem Einsatz von Zwangsmassnahmen.

 

Wie ist in solchen Situationen die Patientenautonomie umzusetzen? Wann dürfen – wann müssen – dringende medizinische Massnahmen durchgeführt werden, obwohl die betroffene Person ihnen nicht zustimmt oder sich sogar aktiv dagegen wehrt?

 

Die von der SAMW im Jahr 2015 veröffentlichten Richtlinien «Zwangsmassnahmen in der Medizin» stellen einen Rahmen zur Verfügung, um Fragen in diesem Spannungsfeld beantworten zu können. Sie berücksichtigen die rechtlichen Vorgaben des 2013 in Kraft getretenen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes (KESR).

 

Mithilfe der Richtlinien soll ein Bewusstsein dafür geschaffen und aufrechterhalten werden, dass jede Zwangsmassnahme einen gravierenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte darstellt und daher einer ethischen Rechtfertigung bedarf. Die Befolgung prozeduraler Vorgaben allein stellt keinen Rechtfertigungsgrund dar für die Anwendung von Zwangsmassnahmen. Eine sorgfältige ethische Reflexion ist in jedem Fall genauso unerlässlich wie eine genaue Beachtung der rechtlichen Bestimmungen und geltenden Richtlinien.

 

Fallbeispiel

Das folgende Anwendungsbeispiel erschien in der Zeitschrift Primary and Hospital Care als lose Serie, die den Inhalt ausgewählter Richtlinien vorstellt. Anhand praktischer Beispiele aus dem medizinischen Alltag werden die Leserinnen und Leser an die Themen herangeführt. Teil 2 dieser Serie ist den Zwangsmassnahmen gewidmet.

 

Alle bisher veröffentlichten Fallbeispiele zu medizin-ethischen Richtlinien wie Demenz, Palliative Care oder Patientenverfügungen finden Sie hier.

 

 

 

KONTAKT

lic. theol., Dipl.-Biol. Sibylle Ackermann
Leiterin Ressort Ethik
Tel. +41 31 306 92 73